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5. AFBG-ÄndG

Geprüfter Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Stand 18.03.2024)

Verantwortliches Ressort:
Bildung und Forschung
Veröffentlichung vom:
28.03.2024
Betroffene Lebensbereiche:
Bildung/Arbeit
Art der Betroffenheit:
junge Menschen als Normadressatinnen und -adressaten
Betroffene Gruppen junger Menschen:
Altersgruppe 12-27, alle Geschlechter, alle Lebensmittelpunkte, mit und ohne Beeinträchtigung, Auszubildende, Berufstätige, alle Staatsangehörigkeiten

Ziel des Gesetzentwurfs

Ziel des Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ist es, das Leistungsangebot des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) weiter zu verbessern, um stetig hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und die höherqualifizierende Berufsausbildung damit insgesamt in ihrer Attraktivität zu steigern.1

Die Änderungen sollen zum 01.01.2025 in Kraft treten, vgl. Art. 2 AFBG-ÄndG.

Mögliche Auswirkungen

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:

  • Künftig soll der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bisher 15 000 Euro auf 18 000 Euro angehoben werden (§ 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AFBG). Zudem soll der Erlassbetrag des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Bestehen der Fortbildungsprüfung von 50 auf 60 Prozent erhöht werden (§ 13b Abs. 1 AFBG). Dies kann dazu führen, dass junge Menschen bei ihrer Aufstiegsfortbildungsmaßnahme eine stärkere finanzielle Entlastung als bisher erfahren und mögliche Einstiegshürden abgebaut werden.
  • Weiterhin soll der maximale Gesamtbetrag für die Förderung der Erstellung des Meisterstücks oder gleichwertigen Aufgaben von 2.000 auf 4.000 Euro erhöht werden (§ 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AFBG). Dadurch können gestiegene Materialkosten, z.B. für Holz oder Metall, leichter aufgefangen werden, wodurch junge Menschen bei ihrem Meisterstück finanziell besser unterstützt werden können.
  • Insgesamt kann die Erhöhung der finanziellen Fördermaßnahmen bewirken, dass die Attraktivität der Aufstiegsfortbildungen für junge Menschen gesteigert wird und sich langfristig bessere beruflichen Chancen für sie eröffnen, wie z.B. der Weg in die Selbstständigkeit oder die Berechtigung zu einem Hochschulstudium.

Betroffene Gruppen junger Menschen

Normadressatinnen und Normadressaten sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe junge Menschen bis 27 Jahre, die eine Aufstiegsfortbildung absolvieren oder absolvieren möchten und dazu Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz beziehen. Im Jahr 2022 erhielten rund 192.000 Personen Förderleistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes.2 Von der Gesamtzahl der Personen waren circa 48 Prozent der Personen unter 25 Jahre sowie 26 Prozent zwischen 25 und 30 Jahren alt.3

Betroffene Lebensbereiche

Bildung/Arbeit

Jugendrelevante Auswirkungen

Steigerung der Attraktivität der Aufstiegsfortbildungen durch Anhebung des Umfangs der finanziellen Unterstützungsmaßnahmen

§§ 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2; 13b Abs. 1 AFBG

Einzelne finanzielle Unterstützungsmaßnahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) sollen für Berechtigte erhöht werden. Zukünftig soll der einkommens- und vermögensunabhängige Maximalbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro erhöht werden, vgl. § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AFBG. Darüber hinaus soll der maximale Gesamtbetrag für die Förderung der Erstellung des Meisterstücks oder gleichwertiger Aufgaben von 2.000 Euro auf 4.000 Euro erhöht werden, vgl. § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AFBG.

Auch der Erlassbetrag für Darlehensnehmerinnen oder Darlehensnehmer nach dem AFBG soll durch das Gesetz um zehn Prozent erhöht werden. Bei erfolgreichem Bestehen der Fortbildungsprüfung sollen 60 Prozent des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 AFGB erlassen werden, vgl. § 13b Abs. 1 AFBG. Das bedeutet, dass künftig lediglich 40 Prozent der Darlehenssumme zurückgezahlt werden müssen.

Die Erhöhung einzelner finanzieller Unterstützungsmaßnahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes sowie der Darlehensteilerlass bei Bestehen der Fortbildungsprüfung kann dazu beitragen, dass junge Menschen bei ihrer Aufstiegsfortbildungsmaßnahme eine stärkere finanzielle Entlastung als bisher erfahren. So fallen beispielsweise für den Besuch der Meisterschule bis zu 12.000 Euro Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zur Erlangung des Meisterabschlusses an.4 Dies führt häufig dazu, dass Betroffene angesichts der hohen Ausbildungskosten daran gehindert werden, eine Meisterausbildung anzustreben.5 Durch die nunmehr geplanten Erweiterungen des Förderrahmens bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die maximale Kostenübernahme für das Meisterstück könnten für junge Menschen, die eine Aufstiegsfortbildung absolvieren möchten, mögliche finanzielle Einstiegshürden abgebaut werden.6 Durch die Erhöhung können zudem gestiegene Materialkosten, z.B. für Holz oder Metall, leichter aufgefangen werden, wodurch junge Betroffene bei ihrem Meisterstück finanziell besser unterstützt werden können. Insbesondere junge Menschen haben in der Regel u.a. aufgrund ihres Alters weniger finanzielle Rücklagen und sind vielfach auf staatliche Unterstützung angewiesen.7 Durch die Erhöhung der Fördermaßnahmen könnte vermieden werden, dass sie für die berufliche Fortbildung Schulden aufnehmen müssen. Der geplante höhere Darlehensteilerlass könnte zudem junge Förderungsberechtigte motivieren, eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen. Insgesamt kann die Erhöhung der finanziellen Fördermaßnahmen bewirken, dass die Attraktivität der Aufstiegsfortbildungen für junge Menschen gesteigert wird und sich somit fortan mehr junge Menschen für eine solche Ausbildungsfortbildung entscheiden. Damit werden jungen Betroffenen langfristig bessere berufliche Chancen eröffnet, wie beispielsweise der Weg in die Selbstständigkeit oder die Berechtigung zu einem Hochschulstudium.8

  1. Vgl. „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes“, 18. März 2024, 1.
  2. Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), „KORREKTUR: Aufstiegs-BAföG 2022: Milliardengrenze beim Fördervolumen erstmals überschrittenK“, 2023, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/07/PD23_260_214.html (zuletzt abgerufen am 21.03.2024).
  3. Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), „21421-0006: Aufstiegs-BAföG – Geförderte Personen (Bewilligung): Deutschland, Jahre, Voll-/Teilzeit, Geschlecht, Altersgruppen, Fortbildungsstätte“, 2024, https://www-genesis.destatis.de/genesis//online?operation=table&code=21421-0006&bypass=true&levelindex=0&levelid=1711359188108#abreadcrumb (eigene Berechnung; zuletzt abgerufen am 25.03.2024).
  4. Vgl. Frankfurter Allgemeine, „Der Preis des Meisters“, 2022, https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/meisterbrief-handwerk-kann-kosten-fuer-den-meister-selbst-senken-18077385.html (zuletzt abgerufen am 21.03.2024).
  5. Vgl. Deutsche Handwerk Zeitung, „Meisterausbildung. Meister werden: 7 Fragen und Antworten“, 2022, https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/der-weg-zum-meister-was-sie-wissen-muessen-146665/ (zuletzt abgerufen am 21.03.2024).
  6. Vgl. „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes“, 2.
  7. Vgl. Das Portal der Kinder und Jugendhilfe, „Viele junge Menschen leben hauptsächlich von familiärer oder staatlicher Unterstützung“, 2023, https://jugendhilfeportal.de/artikel/viele-junge-menschen-leben-hauptsaechlich-von-familiaerer-oder-staatlicher-unterstuetzung (zuletzt abgerufen am 22.03.2024).
  8. Vgl. Deutsche Handwerk Zeitung, „Studium ohne Abitur. Wegweiser für Meister und Gesellen“, 2024, https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wegweiser-fuer-meister-und-gesellen-145849/ (zuletzt abgerufen am 26.03.2024).

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