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FAQ

Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte Fragen gesammelt, die an uns als Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) herangetragen wurden, und geben Antworten darauf. Wenn Ihnen ein Aspekt in diesem Fragenkatalog fehlt, melden Sie sich gerne bei uns.

Häufige Fragen

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Das Kompetenzzentrum Jugend-Check prüft Regelungsvorhaben der Bundesregierung, vor allem Gesetzentwürfe, im Stadium des Referentenentwurfs. Dadurch können die Auswirkungen von geplanten Gesetzen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren erkannt und mit dem Jugend-Check sichtbar gemacht werden. So liefert der Jugend-Check eine wichtige Informationsgrundlage für die Bundesministerien, die für die Erarbeitung eines Gesetzesvorhabens zuständig sind. Darüber hinaus kann der Jugend-Check einen Beitrag zu den Beratungen im Kabinett und anschließend im Parlament leisten.

Bei der Prüfung von Gesetzentwürfen werden dabei nur die Änderungen und die daraus resultieren Auswirkungen betrachtet. Es wird jedoch nicht das gesamte Gesetz geprüft.

Bestehen wesentliche Unterschiede zwischen dem Referenten- und dem Regierungsentwurf, können die beschriebenen Auswirkungen im Jugend-Check aktualisiert werden.

Bei einer konkreten Anfrage durch ein Bundesministerium prüfen wir auch Verordnungen auf ihre Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren. Wenn Sie bei einer geplanten Maßnahme besonderen Bedarf sehen oder Interesse an den Auswirkungen auf junge Menschen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Der Projektträger des KomJC ist das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV). Das FÖV ist als ein gemeinsam von Bund und Ländern getragenes wissenschaftliches Forschungsinstitut parteipolitisch neutral und den Standards „Guter wissenschaftlicher Praxis“ verpflichtet. Das FÖV war bereits an der Entwicklung der Methodik des Jugend-Checks beteiligt. Die Prüfung der Regelungsvorhaben durch das KomJC erfolgt mit wissenschaftlich fundierter Methodik und neutral. Das KomJC nimmt nicht Stellung zu den Gesetzentwürfen, sondern stellt die Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren differenziert und objektiv dar, ohne sie zu bewerten.

Zudem wird das KomJC durch einen unabhängigen Fachbeirat begleitet, der das KomJC berät und unterstützt.

Gefördert wird das KomJC durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes. Das BMFSFJ kooperiert dabei mit dem KomJC, indem im Zuge der Länder- und Verbändeanhörung die Jugend-Checks zusammen mit der Stellungnahme des Hauses an das federführende Referat übermittelt werden. Auf die Inhalte des Jugend-Checks nimmt das BMFSFJ dabei keinen Einfluss.

 

Das KomJC wendet ein zweistufiges Prüfverfahren an. Vor der Hauptprüfung eines Regelungsvorhabens steht eine Vorprüfung. Dabei wird geprüft, ob bei einer Umsetzung spezifische Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren zu erwarten sind. Nur wenn die Antwort „Ja“ lautet, erfolgt die ausführliche Hauptprüfung, die in einen Jugend-Check mündet.

Das KomJC möchte unterschiedliche Zielgruppen erreichen: Dazu zählen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien, die an Gesetzentwürfen arbeiten, ebenso wie Politikerinnen und Politiker und junge Menschen. Diese Zielgruppen stellen unterschiedliche Ansprüche: Ausführlich und umfassend sind unsere Ergebnisse in den Jugend-Checks nachzulesen. Sie adressieren vor allem die Ministerialverwaltung und Fachöffentlichkeit. Daneben bieten wir auf unserer jugendgerechten Webseite mein.jugend-check.de eine jugendgerechte Version in verständlicher Sprache. Und in der Version für den Bundestag bieten wir für Gesetzentwürfe, die als Regierungsentwurf vorliegen, einen knappen Überblick über die Inhalte des Jugend-Checks auf einer Seite. Diese dienen insbesondere Parlamentarierinnen und Parlamentariern der schnellen Information und verweisen stets auf den  Jugend-Check.

Das KomJC prüft Gesetzentwürfe im Status des Referentenentwurfs. Es kommt häufiger vor, dass der Referentenentwurf nach Diskussionen, zum Beispiel im Zuge der Ressortabstimmung oder im Kabinett, noch einmal verändert wird. Das KomJC prüft in diesen Fällen, ob sich durch die Änderungen auch andere Auswirkungen auf junge Menschen ergeben. Ist dies der Fall, wird der ursprüngliche Jugend-Check noch einmal überarbeitet. Das Ergebnis wird veröffentlicht. Dabei wird kenntlich gemacht, dass es sich um eine aktualisierte Variante des bereits veröffentlichten Jugend-Checks handelt und auf welchen Entwurf sich der Jugend-Check bezieht. Beide Varianten bleiben online abrufbar.

Die Version für den Bundestag wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf als Regierungsentwurf  vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die wesentlichen Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese in der Version für den Bundestag auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den Jugend-Check verwiesen.

Die Version für den Bundestag wird auf der Seite Alle Jugend-Checks bei dem entsprechenden Jugend-Check angezeigt. Inhaltlich bezieht sich die Version für den Bundestag immer auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sofern ein aktualisierter Jugend-Check zum Regierungsentwurf vorliegt, wird die Version für den Bundestag immer dort angezeigt. Nicht immer wird ein aktualisierter Jugend-Check erstellt. Sofern es zwischen Referentenentwurf und Regierungsentwurf keine jugendrelevanten Änderungen gibt, wird kein aktualisierter Jugend-Check erstellt. Dann wird die Version für den Bundestag beim Jugend-Check zum Referentenentwurf angezeigt. Wird bei einem Jugend-Check keine Version für den Bundestag angezeigt, liegt der Gesetzentwurf noch nicht als Regierungsentwurf vor.

So wie der Jugend-Check durch das Kompetenzzentrum Jugend-Check auf Bundesebene durchgeführt wird, lässt er sich nicht eins zu eins auf kommunaler oder Landesebene adaptieren. Es ist jedoch möglich, dass die Expertinnen und Experten für jugendspezifische Gesetzesfolgenabschätzung am FÖV ein angepasstes Prüfinstrument entwickeln. Welche Kriterien für einen Jugend-Check erfüllt sein müssen und was zu einem guten Jugend-Check beiträgt, lesen Sie unter der folgenden Frage „Sie planen ebenfalls einen Jugend-Check?“ Wir stehen Ihnen s gerne für einen Austausch zu Möglichkeiten der Entwicklung eines Jugend-Checks auf kommunaler oder Landesebene zur Verfügung.

Thüringen hat als erstes Bundesland einen Jugend-Check auf Landesebene eingeführt, wobei das Verfahren und das Prüfinstrument an die Thüringer Rahmenbedingungen angepasst wurden. Projektträger des Jugend-Checks Thüringen ist das FÖV. Mehrere Bundesländer denken zudem ebenfalls über eine Einführung eines Jugend-Checks auf Landesebene nach.

Der Jugend-Check ist ein Instrument der Abschätzung der Folgen von geplanten Gesetzen oder anderen Regelungen, das zu einer evidenzbasierten Politikgestaltung und zu einer Sensibilisierung von Politik und Verwaltung im Hinblick auf die Lebensphase Jugend beiträgt. Der Jugend-Check ermöglicht es, die Lebenswirklichkeiten junger Menschen von Anfang an in Regelungsvorhaben auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene mitzudenken.

Welche Kriterien müssen für einen Jugend-Check erfüllt sein?

  • → Jugendspezifische Abschätzung der Folgen geplanter Regelungen unter Nutzung eines Prüfinstruments und mit standardisiertem Prüfverfahren
  • → Die Prüfung erfolgt objektiv und neutral durch eine andere Stelle als die, die den Regelungsentwurf erstellt hat. Es erfolgt keine Bewertung durch die Prüfstelle.
  • → Nutzung standardisierter Prüfkriterien, um Auswirkungen systematisch und differenziert identifizieren zu können
  • → Auswirkungen werden im Hinblick auf unterschiedliche Gruppen und Lebenswirklichkeiten junger Menschen dargestellt.
  • → Prüfung aller Regelungsvorhaben, nicht nur ausgewählter Einzelvorhaben
  • → Ergebnisse des Jugend-Checks werden der für die Erstellung des Regelungsvorhabens zuständigen Stelle mitgeteilt sowie in den weiteren politischen Prozess eingespeist.
  • → interdisziplinäres Team

Welche zusätzlichen Kriterien können zu einem guten Jugend-Check beitragen?

  • → Objektive und externe Folgenabschätzung durch wissenschaftliche Einrichtung
  • → Entwicklung des Prüfinstruments in partizipativem Prozess mit jugendpolitischen Expertinnen und Experten
  • → Veröffentlichung aller Jugend-Checks
  • → Überprüfung und Anpassung des Prüfinstrument und der Prüfkriterien durch junge Menschen
  • → Stetige Weiterentwicklung des Prüfinstruments und der Jugend-Checks (auch unter Einbeziehung junger Menschen
  • → Partizipation junger Menschen bei der Prüfung von Regelungsvorhaben, um eine breitere Datenbasis zur Identifizierung möglicher Auswirkungen zu erhalten

Die eigenständige Lebensphase Jugend tritt beim Jugend-Check nicht in Konkurrenz mit der Lebensphase Kindheit. Beide sind wichtige Lebensphasen. Der Jugend-Check fokussiert sich jedoch bewusst auf den aktuell weniger berücksichtigten Lebensabschnitt Jugend. Der 15. Kinder- und Jugendbericht beschreibt die Herausforderungen, denen sich junge Menschen stellen müssen, mit drei prägnanten Schlagworten: „Qualifizierung, Verselbstständigung und Selbstpositionierung“ (15. KJB, S. 49). Trotzdem stehen die Belange junger Menschen selten auf der Agenda. Daher fokussiert sich der Jugend-Check ganz bewusst auf die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren.

Gleichzeitig bestehen aber wesentliche Schnittmengen zu den Kinderrechten. Das KomJC strebt einen engen Austausch mit der Zivilgesellschaft an und pflegt unter anderem den Kontakt mit der Monitoring-Stelle der UN-Kinderrechtskonvention. Bei der Erarbeitung der Methodik und der Entwicklung des Prüfrasters des Jugend-Checks wurden Erkenntnisse des Child Rights Impact Assessment berücksichtigt.

Der Jugend-Check ist kein Beteiligungsinstrument und soll nicht als Ersatz für jugendpolitische Beteiligung verstanden werden. Er dient der Information und Sensibilisierung politischer Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, damit Auswirkungen auf junge Menschen in Gesetzgebungsprozessen und öffentlichen Debatten im Blick behalten werden. Dadurch werden jugendpolitische Beteiligungsprozesse nicht infrage gestellt, sondern ergänzt.

Beteiligung und Einbeziehung junger Menschen spielen jedoch eine wichtige Rolle bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Jugend-Checks. So wird das Prüfinstrument in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten durch die Mitwirkung junger Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache geschärft.

In Thüringen wird derzeit im Rahmen eines Modellprojekts ein Jugend-Check mit partizipativen Elementen erprobt. Dabei sollen junge Menschen als Expertinnen und Expertinnen in eigener Sache bei ausgewählten Gesetzesvorhaben einbezogen werden.

Die Prüfung von Gesetzentwürfen durch den Jugend-Check konzentriert sich auf die Auswirkungen, die das Gesetz bei Umsetzung zum aktuellen Zeitpunkt auf die jeweils jungen Menschen haben kann. Das heißt der Jugend-Check vergleicht nicht die Folgen für die Lebenslagen der aktuellen Jugend mit potentiellen Folgen für zukünftige Generationen.

Der Jugend-Check berücksichtigt aber Auswirkungen auf den Lebensbereich „Umwelt & Gesundheit“, wobei Umwelt neben ökologischen Aspekten auch die sozio-ökonomischen Lebenslagen von städtischen oder ländlichen Räumen einschließt. Der Jugend-Check kann jedoch nicht darstellen, welche potenziellen langfristigen Folgen sich aus den festgestellten Auswirkungen ergeben können und somit nicht die Nachhaltigkeit eines Vorhabens überprüfen.

Die Jugend-Check App: Jetzt downloaden!

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