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Prüfung & Verfahren

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) dient der Weiterentwicklung und Durchführung des Jugend-Checks. Am KomJC erarbeitet ein interdisziplinäres Team Jugend-Checks zu Regelungsvorhaben der Bundesregierung, vor allem zu Gesetzentwürfen.

Verfahren

Alle Gesetzesvorhaben werden im Stadium des Referentenentwurfs mit wissenschaftlichen Methoden geprüft. Dabei werden beispielsweise Studien genutzt, Interviews mit Expertinnen und Experten geführt oder standardisierte Fragebögen für spezielle Zielgruppen entwickelt. Die Prüfung erfolgt dabei differenziert nach verschiedenen Gruppen junger Menschen und ihren vielfältigen Lebenslagen.

Die Prüfergebnisse werden in Jugend-Checks zusammengefasst und durch das KomJC veröffentlicht. Die Jugend-Checks sind keine Bewertungen der Gesetzentwürfe. Ihr Ziel ist es vielmehr, mögliche Auswirkungen der Vorhaben detailliert und nachvollziehbar aufzuzeigen. Daher sind auch die Jugend-Checks entlang des Prüfrasters gegliedert und mit entsprechenden Verweisen auf die verwendeten Quellen versehen. Unterschiedliche Auswirkungen auf verschiedene Gruppen junger Menschen werden in den Ergebnissen differenziert dargestellt.

Die Bewertung der Ergebnisse des Jugend-Checks obliegt den politischen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren im weiteren Gesetzgebungsprozess.

Das Prüfinstrument

Die Prüfung der Gesetzesvorhaben erfolgt anhand eines standardisierten Rasters. Dieses Raster umfasst sechs Lebensbereiche und elf Wirkdimensionen. Bei der Prüfung eines Gesetzentwurfs werden die Auswirkungen des Vorhabens in allen sechs Lebensbereichen anhand der Wirkdimensionen identifiziert und nachvollziehbar dargestellt.

Durch die sechs Lebensbereiche wird geprüft, wo das Gesetzesvorhaben Auswirkungen haben könnte. Die Wirkdimensionen bilden hingegen ab, wie diese Auswirkungen aussehen könnten.

Lebensbereiche

Gesetze können auf verschiedene Lebensbereiche junger Menschen Auswirkungen haben. Auch kann ein Gesetz in verschiedenen Lebensbereichen ganz unterschiedliche Wirkungen entfalten, zum Beispiel in dem Lebensbereich Bildung/Arbeit auf der einen und dem Lebensbereich Freizeit auf der anderen Seite. Beim Jugend-Check werden insgesamt sechs verschiedene Lebensbereiche junger Menschen betrachtet. Ebenso kann es sein, dass verschiedene Gruppen junger Menschen in ein und demselben Lebensbereich anders betroffen sind – je nach Alter, Geschlecht, sozio-ökonomischem Hintergrund oder Lebensmittelpunkt. Diese Unterschiede werden in den Jugend-Checks herausgearbeitet.

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Wirkdimensionen

Die Auswirkungen des jeweiligen Gesetzentwurfs werden in den Lebensbereichen anhand der einzelnen Wirkdimensionen identifiziert. Die Wirkdimensionen beschreiben, wie sich das Leben für einen jungen Menschen in einem Lebensbereich gestaltet. In verschiedenen Lebensbereichen kann eine Wirkdimension konkret etwas anderes bedeuten. Die Wirkdimension „Freiheit zur Selbstbestimmung“ kann zum Beispiel im Lebensbereich Freizeit die Möglichkeiten abbilden, Zugang zu verschiedenen Freizeitangeboten zu haben und eigenständig mobil zu sein. Im Lebensbereich Schule/Ausbildung kann es dabei zum Beispiel um Wahlmöglichkeiten bei der Ausbildung gehen. Insgesamt werden elf verschiedene Wirkdimensionen geprüft. Die Auswirkungen werden für verschiedene Gruppen junger Menschen differenziert dargestellt.

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Lebensbereiche

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Im Lebensbereich Familie geht es um Auswirkungen von geplanten Vorhaben auf die Rahmenbedingungen des familiären Zusammenlebens.

Hierbei werden sowohl junge Menschen als Teil ihrer Familie in den Blick genommen, als auch junge Menschen, die selbst bereits Eltern sind oder eine Familiengründung planen. Teil dieses Lebensbereichs sind auch die spezifischen Rahmenbedingungen des Aufwachsens von allen Jugendlichen, die getrennt von ihren Eltern oder ihrer Herkunftsfamilie leben. Auch die weiteren Unterstützungs- und Beratungsangebote für Familien, Jugendliche und junge Volljährige durch die Kinder- und Jugendhilfe werden in diesem Lebensbereich erfasst.

Die Familie ist der „zentrale Ort des Aufwachsens“ (15. KJB: 8), daher sind Familienbeziehungen im Jugendalter sehr bedeutsam. Familie spielt dabei auch als Versorgungsgemeinschaft eine wesentliche Rolle für junge Menschen. Gleichzeitig bilden Familie und Elternhaus den Ausgangspunkt für die im Jugendalter spezifischen Ablösungs- und Verselbstständigungsprozesse (15. KJB: 8). Die kulturelle Prägung von Familien (Herkunft, Sprache, Werte) kann von Bedeutung sein und sich auf das Zusammenleben mit der Familie und den weiteren Lebensverlauf auswirken.

Familie wird heute in heterogenen Lebensformen und unterschiedlichen Konstellationen gelebt und häufig als Ort verstanden, „wo Menschen verschiedener Generationen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, füreinander einstehen und gegenseitig Fürsorge leisten.“ (BMFSFJ, Familienreport 2017, S. 12). Dazu zählen u.a. verheiratete, verpartnerte oder unverheiratete Paare mit Kindern sowie Alleinerziehende, getrennt Erziehende sowie Patchwork- und Regenbogenfamilien.

Im Lebensbereich Freizeit geht es um die Auswirkungen von geplanten Vorhaben auf die Rahmenbedingungen der Freizeit junger Menschen.

Als Freizeit wird die Zeit jenseits von Schule, Ausbildung, Studium, Beruf oder Wegezeiten sowie familiärer Verpflichtungen verstanden, über die junge Menschen frei verfügen können. Berücksichtigt werden auch die Bedingungen und Möglichkeiten für junge Menschen, diese Zeit selbstbestimmt oder zweckungebunden zu gestalten. Daher werden auch frei nutzbare und erreichbare Räume, die soziale Infrastruktur, die vorhandenen Freizeit- und Kulturangebote sowie finanzielle Ressourcen in diesem Lebensbereich als entscheidend betrachtet. Ebenso fallen die Möglichkeiten, Traditionen auszuleben, zum Beispiel bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft oder kulturellen Minderheit, in diesen Lebensbereich.

Freizeit spielt eine wesentliche Rolle für die Persönlichkeitsentwicklung im Jugendalter (15. KJB: 28). Indem in der Freizeit non-formale und informelle Bildungsprozesse, ehrenamtliches Engagement und Verantwortungsübernahme möglich sind, trägt sie zur Entwicklung und Verselbstständigung junger Menschen bei.

Im Lebensbereich Bildung/Arbeit geht es um die Auswirkungen von geplanten Vorhaben auf die Rahmenbedingungen des Wissenserwerbs, der Qualifizierung sowie der beruflichen Tätigkeit junger Menschen.

Bei der Qualifizierung kann es sich sowohl um formale Bildungsangebote wie Schulen, Hochschulen oder Ausbildungseinrichtungen handeln, die den Alltag der Lebensphase Jugend wesentlich strukturieren, als auch um die Möglichkeiten zur Wahrnehmung non-formaler Bildungsangebote, die oft mit alternativen Methoden und in anderen Lernkontexten einen eigenen Erlebnis- und Erkenntnisraum eröffnen. Berücksichtigung finden darüber hinaus Faktoren sozialer Ungleichheit (Herkunft, finanzielle Möglichkeiten, Geschlecht usw.), die Einfluss haben, sich auf Bildungs- und Arbeitswegen zu positionieren.

Charakteristisch für diesen Lebensbereich sind für junge Menschen dabei die Herausforderungen durch die Vereinbarkeit von Bildung/Arbeit und selbstbestimmter Freizeit. Zur Lebensphase Jugend gehören begleitende Erwerbsarbeiten, der Einstieg in die Arbeitswelt oder der Berufsalltag in Voll- oder Teilzeit. Weitere jugendspezifische Herausforderungen sind die zu bewältigenden Übergänge zwischen Ausbildungsstätten und Erwerbsleben, die mit Überbrückungen durch Praktika, Befristungen oder Warteschleifen beziehungsweise Arbeitslosigkeit einhergehen können.

Bildung soll in diesem Lebensbereich aber nicht nur als Weg zur Erlangung eines Abschlusses für eine spätere Erwerbstätigkeit verstanden werden, sondern auch als eine Qualifizierung junger Menschen für eine soziale Handlungsfähigkeit.

Im Lebensbereich Umwelt/Gesundheit geht es um die Auswirkungen von geplanten Vorhaben auf junge Menschen im Hinblick auf Umwelteinflüsse und auf die Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems.

Es werden Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf die Umwelt berücksichtigt, die die Gesundheit junger Menschen beeinflussen können. Dies können Umwelteinflüsse in Lebensräumen und -situationen sein, in denen junge Menschen aufwachsen und sich bewegen. Zudem werden die Ernährungsmöglichkeiten junger Menschen betrachtet und damit einhergehend die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Nahrungsmittelproduktion, sofern diese Einfluss auf die Qualität von Lebensmitteln und das Ernährungsverhalten haben können. Umwelt umschließt neben ökologischen Aspekten auch die sozio-ökonomischen Lebenslagen verschiedener Nachbarschaften sowie spezifische Gegebenheiten städtischer oder ländlicher Räume. Besondere Bedeutung kommt bei der Prüfung den Möglichkeiten zu, Orte wie Grünanlagen, Naherholungs- und Naturschutzgebiete nutzen zu können. Umweltfaktoren, wie schädliche Emissionen oder Lärm, können zu Beeinträchtigungen der Gesundheit junger Menschen führen.

Im Hinblick auf die Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems werden Aspekte der Gesundheitsversorgung wie etwa Ärzteabdeckung und Wartezeiten, Krankenversicherungen und Medikamentenzulassung betrachtet. Sie sind zentral für die gesundheitliche Situation und Entwicklung junger Menschen. Vor- und Nachsorgeaspekte sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie Auswirkungen auf (kinder-) und jugendspezifische Versorgungsangebote, zum Beispiel Schwerpunktkliniken oder -praxen für Jugendmedizin.

Eine Besonderheit für junge Menschen besteht darin, dass sich Umweltrisiken oder Gesundheitsgefährdungen bei ihnen teilweise stärker auswirken können als bei anderen Personengruppen. Dies betrifft sowohl das körperliche als auch das psychische Befinden. Hinzu kommt, dass junge Menschen zum Teil ein höheres Risikoverhalten aufweisen, das sich in gesundheitsschädigendem Verhalten wie Alkohol- oder Zigarettenkonsum oder dem Ausprobieren dieser oder anderer gesundheitsgefährdender Mittel niederschlagen kann.

Im Lebensbereich Politik/Gesellschaft geht es um die Auswirkungen von geplanten Vorhaben auf gesellschaftliche Teilhabe und politische Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen. Dabei werden auch Auswirkungen auf übergeordnete staatliche Rahmenbedingungen sowie das gesellschaftliche Miteinander, die demokratische Zivilgesellschaft und den öffentlichen Raum untersucht. Dabei stellen sich die Fragen: Werden alle jungen Menschen mitgedacht, haben sie die Möglichkeit, die Vorgänge zu verstehen und inwiefern können sie daran selbst mitwirken?

Junge Menschen sind vor allem eigenständige politische Akteurinnen und Akteure. Um sich engagieren zu können, sind sie in unterschiedlichen Rollen in einer Vielzahl von Formen der politischen Bildung, Beteiligung und Selbstorganisation in Prozesse und Strukturen eingebunden und gestalten diese mit – etwa in einem Jugend-Club, einer Schülerinnen- und Schüler-Vertretung, einem Jugendverband oder einer Parteijugend. Viele junge Menschen engagieren sich und benötigen die dafür notwendigen Rahmenbedingungen (15. KJB, S. 229ff).

Im Vergleich zu den meisten anderen Altersgruppen hat ein großer Teil junger Menschen in vielen Fragen jedoch keine oder eingeschränkte Mitwirkungsrechte. Neben formalen Einschränkungen wie Altersgrenzen können auch weiche Faktoren wie eine geringere Akzeptanz oder bestimmte Vorurteile in öffentlichen Diskursen über „die“ Jugend Zugänge erschweren  (15. KJB, S. 229ff). Junge Menschen sind daher in besonderer Weise von politischen und institutionellen Regelungen sowie gesellschaftlichen Strukturen betroffen. Unter diesem Gesichtspunkt ist es auch relevant, wenn junge Menschen, Jugendthemen oder Jugend als Lebensphase zum Gegenstand politischer Diskussionen werden. Darüber hinaus gestalten sich die Voraussetzungen für Mitbestimmung und Teilhabe auch zwischen den unterschiedlichen Gruppen junger Menschen sehr divers, etwa aufgrund finanzieller Möglichkeiten oder hinsichtlich Fragen von Integration und Inklusion.

Im Lebensbereich Digitales geht es um die Auswirkungen von geplanten Vorhaben auf die Rahmenbedingungen aller Aspekte im Leben junger Menschen, die im Zusammenhang mit digitalen Sachverhalten stehen. Jugendspezifisch ist in diesem Bereich, dass viele junge Menschen bereits in einer digitalisierten und vernetzten Welt aufwachsen und sich in dieser viel selbstverständlicher bewegen als ältere Generationen.

Der Zugang zur digitalen Welt bedeutet zunächst den Zugang zu Computern oder mobilen Geräten wie Smartphones, Tablets, Laptops. Die Nutzung dieser Geräte kann im privaten oder beruflichen Bereich oder innerhalb des Bildungssystems erfolgen. Wesentlicher als die isolierte Nutzung sind dabei die Vernetzung der technischen Geräte und die Betrachtung von jungen Menschen als Akteurinnen und Akteure sowie Adressatinnen und Adressaten in Rechnernetzen, insbesondere im Internet. Anwendungen der Digitalisierung wie E-Learning, digitale Medien, E-Banking, E-Business, E-Commerce, E-Government, Industrie 4.0 werden im Rahmen dieses Lebensbereichs berücksichtigt. Eine für junge Menschen besonders relevante Anwendung sind dabei auch die sozialen Medien und Netzwerke, die für viele junge Menschen einen selbstverständlichen und integralen Bestandteil ihres Alltags ausmachen.

Dabei eröffnen digitale Technologien neue, ortsunabhängige Zugänge zu Kommunikation und Wissen sowie Möglichkeiten zu oft wenig hierarchisierten Netzwerken und anders strukturierten sozialen Beziehungen.

Wirkdimensionen

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Welche Auswirkungen kann das geplante Vorhaben auf Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen haben? Dabei wird untersucht, zu welchem Spektrum von Themen und in welcher Tiefe und Verbindlichkeit junge Menschen an analogen und digitalen Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Wichtig ist auch die Frage, wie einflussreich die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse sind.

Hinsichtlich der Beteiligungsmöglichkeiten wird zum Beispiel darauf geachtet, ob jungen Menschen untereinander Austausch und Organisation ermöglicht werden, damit sie ihre Interessen auch als Gruppe nach außen vertreten können. Dieser Austausch muss auch ermöglicht werden, etwa durch Räume, finanzielle Mittel, oder Förderung. Es werden sowohl die Möglichkeit zur Beteiligung eines Einzelnen, als auch der 12- bis 27-Jährigen als Gruppe betrachtet.

Welche Auswirkungen kann das geplante Vorhaben auf die Bildungsbedingungen und -möglichkeiten junger Menschen haben? Dabei werden die Rahmenbedingungen für Bildung junger Menschen untersucht. Die Wirkdimension berücksichtigt dabei formale, non-formale und informelle Lernprozesse und deren Voraussetzungen. Da Bildung in allen Kontexten stattfinden kann, ist diese Wirkdimension in allen Lebensbereichen relevant.

Hinsichtlich der Bildungsbedingungen soll zum Beispiel untersucht werden, welche Auswirkungen ein Gesetzesvorhaben auf den Rahmen hat, in dem Bildungsinstitutionen agieren. Das kann einerseits zu finanziellen Auswirkungen führen, aber auch zu anderen Abschlüssen oder Bildungsinhalten. Auch kann ein Vorhaben Auswirkungen auf die Lehrenden haben, was junge Menschen unmittelbar und mittelbar betreffen kann. Weiterhin können sich Formen oder Mittel des Lernens, zum Beispiel durch die Verfügbarkeit neuer Technik, verändern.

Unter dem Gesichtspunkt der Bildungsmöglichkeiten soll vor allem der Zugang zu Bildung und das Angebot von Bildungseinrichtungen untersucht werden, zum Beispiel materielle Hürden oder Möglichkeiten der Inklusion. Weiterhin kann der Zugang zu internationalem Austausch, betrachtet werden. Auch Auswirkungen auf den Zugang zu Wissen, etwa durch die Möglichkeit der Teilhabe an Forschung und ihren Ergebnissen, spielen eine Rolle.

Welche Auswirkungen kann das geplante Vorhaben auf die Gesundheitsrisiken und die gesundheitlichen Belastungen von jungen Menschen haben?

Unter Gesundheit wird der „Zustand des vollständigen körperlichen, psychischen und sozialen Wohlbefindens“ (Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, deutsche Übersetzung) verstanden.

Dabei werden sowohl Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit, als auch auf das soziale Wohlbefinden junger Menschen betrachtet. Zudem wird untersucht, ob für junge Menschen mögliche Veränderungen der gesundheitlichen Situation zu erwarten sind. Unter sozialem Wohlbefinden werden dabei Faktoren wie beispielsweise die Work-Life-Balance verstanden.

Welche Auswirkungen kann das geplante Vorhaben auf die subjektiven Rechte junger Menschen haben und inwiefern verändert es diese Rechte? Inwieweit ändert sich die Möglichkeit junger Menschen, (individuelle) Rechte einzuklagen oder durchzusetzen?

Dabei kann etwa geprüft werden, ob sich durch das Gesetz Veränderungen in Fragen der Handlungsfähigkeit vor Gericht oder der Strafmündigkeit ergeben oder ob sich Zugangsmöglichkeiten zu Gerichten oder einer anwaltschaftlichen Vertretung verändern. Weitere möglicherweise relevante Aspekte sind etwa Ombudspersonen, elternunabhängige Beratung, Verständlichkeit der Verfahren sowie grundsätzlich Aufklärung und Informationsmöglichkeiten über die eigenen Rechte. Dabei können auch jugendgerechte Aufklärung sowie Informationsmöglichkeiten von Bedeutung sein.

Welche Auswirkungen kann das geplante Vorhaben auf die materielle Situation von jungen Menschen haben?

Untersucht werden soll dabei, ob sich die finanziellen Mittel der betroffenen jungen Menschen und damit verbundene Möglichkeiten verändern. Dabei sollen die Auswirkungen auf einzelne junge Menschen als auch von unterschiedlichen Gruppen junger Menschen erfasst werden. Im Zusammenhang damit sollen auch Aspekte der sozialen Sicherung betrachtet werden, zum Beispiel inwiefern soziale Sicherheit und eine analoge und digitale gesellschaftliche Teilhabe noch gewährleistet werden können. Das betrifft auch die Gefahr von Jugendarmut.

Welche Auswirkungen kann das geplante Vorhaben auf den Medienzugang und die Mediennutzung junger Menschen im privaten und öffentlichen Bereich haben? Unter „Medien“ sollen hier Kommunikationsmittel im weitesten Sinne verstanden werden, das heißt sowohl digital als auch analog. Berücksichtigt werden Unterhaltungs-, Kommunikations- sowie Informationsformate.

Hinsichtlich Medienzugang werden Faktoren betrachtet, die die Mediennutzung ermöglichen oder beschränken. Ein Zugang zu Medien kann einerseits aus Gründen des Jugendschutzes oder altersspezifisch beschränkt werden. Andererseits kann es aber auch Hürden technischer oder finanzieller Art geben. Auch kann ein Medienzugang durch eine nicht vorhandene Infrastruktur erschwert werden. Besondere Aufmerksamkeit gebührt dem Zugang zu jugendgerechten und -spezifischen Medienangeboten.

Im Hinblick auf die Mediennutzung werden junge Menschen sowohl als Konsumentinnen und Konsumenten als auch als Produzentinnen und Produzenten von Medien betrachtet. Dabei sollten mögliche Auswirkungen von Vorhaben auf die Medienkompetenz junger Menschen berücksichtigt werden.

Welche Auswirkungen kann das geplante Vorhaben auf die Mobilität junger Menschen haben? Dabei wird für die unterschiedlichen Gruppen junger Menschen untersucht, ob und inwiefern sich die Möglichkeiten für sie verändern, sich in ihrem Alltag zu bewegen. Mitbedacht wird dabei die Barrierefreiheit. Berücksichtigt werden auch außeralltägliche Situationen und grenzüberschreitende Mobilität, die Urlaubsreisen, Ausflüge oder Gruppenfahrten betreffen können.

Insbesondere wird dabei geprüft, ob dies jungen Menschen eigenständig möglich ist und zu welchen Bedingungen. Berücksichtigt werden sowohl individuelle Mobilitätsformen (zum Beispiel Fahrrad, Moped, Auto) als auch der Öffentliche Personennahverkehr (Netze, Frequenz, Kosten etc.) sowie der Flug- und Fernverkehr und Zwischenlösungen wie Car- bzw. Bikesharingmodelle, die zwar von dritter Seite zur Verfügung gestellt, aber individuell genutzt werden.

Welche Auswirkungen kann das geplante Vorhaben auf den Schutz junger Menschen vor Diskriminierung und Stigmatisierung haben? Aspekte, die dabei berücksichtigt werden, sind unter anderem soziales und biologisches Geschlecht, sozio-ökonomischer Status, Sexualität, körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen, Religion, Herkunft, Aussehen oder Alter.

Dabei wird geprüft, ob durch das Gesetzesvorhaben einzelnen jungen Menschen oder bestimmten Gruppen von jungen Menschen Zugänge erschwert werden oder ob einzelne Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale durch das Vorhaben sozial diskreditiert werden könnten. Es soll aber auch untersucht werden, ob das Gesetzesvorhaben dazu beiträgt, den Schutz von Einzelpersonen oder Gruppen vor Diskriminierung und Stigmatisierung zu verbessern (z.B. durch Inklusion und Integration). Diese beiden Aspekte sollen vor allem mit Blick auf Minderheiten und benachteilige Gruppen geprüft werden.

Welche Auswirkungen kann das geplante Vorhaben auf den Schutz junger Menschen vor Gewalt haben? Dabei soll der Schutz junger Menschen vor körperlicher oder seelischer Gewaltanwendung – unabhängig von wem diese ausgeht und wo sie stattfindet – untersucht werden.

Dazu können der Schutz vor Misshandlung, der Schutz vor sexualisierter Gewalt, der Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Mobbing, aber auch der Schutz junger Menschen im Strafverfahren zählen, indem sie einen altersgerechten Umgang erfahren. Im Rahmen dieser Wirkdimension können auch Fragen der inneren und äußeren Sicherheit berührt werden.

Welche Auswirkungen kann das geplante Vorhaben auf die Selbstbestimmung und Verselbstständigung junger Menschen haben? Dabei wird unter Selbstbestimmung die Unabhängigkeit des oder der Einzelnen von jeder Art der Fremdbestimmung, zum Beispiel durch gesellschaftliche Zwänge oder staatliche Gewalt sowie eine autonome Entscheidungsfindung verstanden. Verselbstständigung setzt sich aus vielen Schritten am Übergang vom Jugendalter in das Erwachsenenleben zusammen. Sie wird vor allem als alltagspraktische Loslösung vom Elternhaus oder der stationären Jugendhilfe und als Autonomiegewinn in verschiedenen lebenspraktischen Bereichen verstanden.

Im Hinblick auf Selbstbestimmung soll untersucht werden, ob durch ein Gesetz die Freiheit zur Wahl eines eigenen Lebensentwurfs oder zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit beeinflusst wird. Dazu zählen unter anderem Aspekte wie Religionsfreiheit, sexuelle und körperliche Selbstbestimmung, Gleichberechtigung, aber auch die Verfügbarkeit eigenen Wohnraums. Auch die informationelle Selbstbestimmung ist wichtig: Sie ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich über die Verwendung und Preisgabe seiner personenbezogenen Daten selbst bestimmen zu können. Jugendspezifisch ist im Rahmen dieser Wirkdimension, dass minderjährige junge Menschen einem bestimmten Schutz unterliegen und damit über begrenzte Pflichten, aber auch begrenzte Rechte verfügen. Im Rahmen dieser Wirkdimension können zum Beispiel auch Auswirkungen untersucht werden, die sich durch gesetzliche Vorhaben auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse auswirken, etwa zu Erziehungsberechtigten.

Als zentrale Indikatoren für die Verselbstständigung gelten die Gründung eines eigenen Haushalts, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie die eigene Elternschaft. Aber auch in Entscheidungen für Berufswahl und Qualifikation sowie in der Wahrnehmung bürgerschaftlicher Beteiligungsformen, wie Wahlen oder ehrenamtlicher Arbeit, zeigt sich selbstständiges Handeln Jugendlicher. Verselbstständigungsprozesse sind gekennzeichnet durch experimentelles Erproben, für das jungen Menschen ausreichend Räume und gegebenenfalls auch Unterstützung zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Verselbstständigung in der Lebensphase Jugend kann sich bei unterschiedlichen sozialen Gruppen sehr divers gestalten, sodass bei der Prüfung dieser Wirkdimension die Auswirkungen auf verschiedene Gruppen von Jugendlichen besonders bedacht werden.

Welche Auswirkungen kann das geplante Vorhaben auf die Aufnahme und Ausgestaltung sozialer Beziehungen von jungen Menschen haben?

Dabei spielen Beziehungen zu Gleichaltrigen für junge Menschen eine besondere Rolle. Der Kontakt zu Gleichaltrigen kann dabei in vielen Lebensbereichen entstehen und gelebt werden.

Untersucht werden auch die Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen familiären Zusammenlebens. Das kann die gemeinsame Zeit mit Erziehungsberechtigten, die finanzielle Situation von Familien  oder Unterstützungsangebote für Familien betreffen. Es spielen insbesondere staatliche Leistungen und Regelungen im Bereich der Familiengerichtsbarkeit, etwa das Eherecht oder das Umgangsrecht, eine Rolle.

Auch Auswirkungen auf intergenerationelle Beziehungen, das Verhältnis zu Kolleginnen und Kollegen oder auch zu Lehrkräften, Vorgesetzten und Angestellten sowie digitale Beziehungen werden hier berücksichtigt.

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