- Verantwortliches Ressort:
- Arbeit und Soziales
- Veröffentlichung vom:
- 10.08.2020
- Betroffene Lebensbereiche:
- Bildung/Arbeit, Digitales
- Art der Betroffenheit:
- junge Menschen als Betroffene
- Betroffene Gruppen junger Menschen:
- Altersgruppe 18-27, alle Geschlechter, alle Lebensmittelpunkte, mit und ohne Beeinträchtigung, Berufstätige, alle Staatsangehörigkeiten
Prüfbericht
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Regelungsvorhaben
Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen verfolgt unter anderem das Ziel, die Kenntnisse der Bevölkerung über die eigene Altersvorsorge zu verbessern und sie zu motivieren, sich intensiver mit der eigenen Altersvorsorge zu beschäftigen.1
Dafür soll künftig als ergänzendes Angebot2 zu den bisherigen Rentenbescheiden eine Digitale Rentenübersicht entwickelt werden, die verständliche, verlässliche und möglichst vergleichbare Informationen liefern soll, vgl. § 1 Abs. 1 Rentenübersichtsgesetz (RentÜG).
Bürgerinnen und Bürger sollen demnach die Möglichkeit haben, diese sog. Digitale Rentenübersicht über das elektronische Portal einer Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht abzufragen, vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 RentÜG; diese neu zu errichtende Zentrale Stelle soll bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtet werden, vgl. §§ 1 Abs. 2, 6 Abs. 1 S. 1 RentÜG.
Inhaltlich soll die Digitale Rentenübersicht Informationen über die individuellen Altersvorsorgeansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge enthalten, die von den bei der Zentralen Stelle angebundenen Vorsorgeeinrichtungen übermittelt werden, vgl. § 3 Abs. 1 S. 2 RentÜG. Der Inhalt der zu übermittelnden Informationen wird im Gesetzentwurf weiter konkretisiert, vgl. § 3 Abs. 2 RentÜG. Zudem soll die Zentrale Stelle zur besseren Information der Nutzenden wertmäßige Angaben der Altersvorsorgeansprüche in einem Gesamtüberblick zusammenfassen, vgl. § 3 Abs. 4 RentÜG. Vorsorgeeinrichtungen, die gesetzlich zur Abgabe regelmäßiger Standmitteilungen verpflichtet sind, sollen ab einem noch zu bestimmenden Stichtag zur Anbindung an die Zentralen Stelle verpflichtet sein; für andere Vorsorgeeinrichtungen soll die Anbindung grundsätzlich freiwillig sein, vgl. § 5 Abs. 1 S. 1 und 2 RentÜG. In weiteren Vorschriften sieht der Gesetzesentwurf Regelungen zum Datenschutz sowie zur Entwicklung des Portals für die Digitale Rentenübersicht und der Einrichtung der Zentralen Stelle vor. -
Betroffene Gruppen junger Menschen
Betroffen sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe junge Menschen im erwerbsfähigen Alter bis 27 Jahre.
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Betroffene Lebensbereiche
Bildung/Arbeit, Digitales -
Erwartete Auswirkungen
Der Gesetzentwurf kann sich positiv auf die Informiertheit junger Menschen hinsichtlich ihrer Altersvorsorge auswirken.
Durch die Digitale Rentenübersicht können insbesondere jüngere Menschen jederzeit ihre Renteninformationen abrufen und ihre beruflichen Entscheidungen oder Vorsorgeplanung entsprechend ausrichten, da ihnen der Zugang zu digitalen Formaten besonders vertraut ist. Sie nutzen das Internet „umfangreich, spontan und intuitiv“5. Sie informieren sich auch über „finanzielle Dinge“6 in erster Linie im Internet und wünschen sich zudem eine umfassendere, auch zusätzliche Vorsorge umfassende Information über ihre Rentenansprüche, idealerweise ab dem Zeitpunkt des Berufseinstiegs.7 Somit könnte ein digitaler Zugang zur Rentenübersicht für junge Menschen eine bedürfnisgerechtere Informationsbasis sein und Hürden abbauen, sich mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen.
Viele junge Menschen zwischen 17 und 27 Jahren sind der Meinung, sich im Bereich Altersvorsorge nicht ausreichend auszukennen, lediglich „29 Prozent sind davon überzeugt, dass sie sich im Bereich Altersvorsorge „gut“ oder „sehr gut“ auskennen“.8 Dementsprechend wünscht sich die überwältigende Mehrheit junger Menschen eine „verständlichere Aufbereitung“ von Informationen hinsichtlich ihrer Altersvorsorge.9 Dafür kann insbesondere auch der vorgesehene Gesamtüberblick hilfreich sein.
Zudem kann es vor allem für jüngere Erwerbstätige, die noch den Großteil ihres Erwerbslebens vor sich haben, wichtig sein, sich frühzeitig über verschiedene Vorsorgemöglichkeiten bewusst zu werden, um entsprechende Vorsorgepläne rechtzeitig umzusetzen.10 Die Zahl derjenigen jungen Menschen, die fürs Alter sparen, ist generell niedrig und zudem in den letzten Jahren rückläufig.11 Diesem Trend könnte durch eine digitale Informationsbasis, die den jungen Menschen den Zugang zu diesem Thema erleichtert, entgegengewirkt werden. Die Digitale Rentenübersicht könnte somit die Selbstbestimmtheit junger Menschen in Bezug auf ihre Altersvorsorge stärken. -
Anmerkungen und Hinweise
Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung wird im Regelfall erst an Versicherte übersandt, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, vgl. § 109 Abs. 1 S. 1 SGB VI. An jüngere Versicherte wird die Auskunft nur bei Bestehen eines berechtigten Interesses erteilt, vgl. § 109 Abs. 1 S. 3 SGB VI. Der Gesetzentwurf sieht keine Änderung dieser Regelung vor. Dementsprechend würde die Digitale Rentenübersicht für Menschen bis zum Alter von 27 Jahren in der Regel keine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung enthalten. Es bleibt abzuwarten, wie aussagekräftig die Digitale Renteninformation für jüngere Menschen unter diesen Umständen tatsächlich ist.
Zudem sei angemerkt, dass finanzielle Informationen sensible Daten sind, die entsprechend geschützt werden sollten. Insbesondere junge Menschen könnten hier durch eine intensivere Nutzung der Digitalen Rentenübersicht gefährdet sein, ihre Daten aufgrund von potentiellen Sicherheitslücken für Dritte zugänglich zu machen. Laut der 18. Shell Jugendstudie sind Jugendliche für das Thema Datenschutz zwar durchaus sensibilisiert, sie ergreifen jedoch nur selten Maßnahmen zur Sicherung ihrer Daten.19 Es bleibt auch hier abzuwarten, inwieweit die technische Umsetzung des noch zu entwickelnden elektronischen Portals dem Datenschutz Rechnung trägt. -
Datenbasis
Literaturrecherche, Sekundärdaten
- Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht)“, 29. Juli 2020, 1, 45.
- Vgl. „Gesetz Digitale Rentenübersicht“, 45.
- Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht)“, 29. Juli 2020, 1, 45.
- Vgl. „Gesetz Digitale Rentenübersicht“, 45.
- Alexander Roßnagel und Philipp Richter, „Aufwachsen in virtuellen und technologisierten Welten. Herausforderungen der Datensammlung, Vernetzung, Kommerzialisierung und neuen Überwachungstechnologien für Jugendliche“, in Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter, hg. von Sachverständigenkommission15. Kinder- und Jugendbericht, Materialien zum 15. Kinder- und Jugendbericht, 2017, 9.
- Befragt wurden 2.500 Frauen und Männer im Alter von 17 bis 27 Jahren im Rahmen der bundesweiten repräsentativen Studie „Jugend, Vorsorge, Finanzen“. Christian Traxler u. a., Hrsg., „Jugend, Vorsorge, Finanzen. Wird das Vertrauen einer Generation verspielt?“, Das Magazin zur Jugendstudie 2019, 2019, 23, https://www.jugendstudie.info/fileadmin/docs/documentLibrary/Jugendstudie/Downloads/Jugendstudie_-_2019/Sonstiges/pre-MET-18230-Jugenstudie-Magazin_20190813.pdf.
- Vgl. Traxler u. a., 23.
- Traxler u. a., 23.
- Traxler u. a., 23.
- Vgl. Klaus Hurrelmann, Heribert Karch, und TNS Infratest Sozialforschung, Hrsg., Jugend, Vorsorge, Finanzen: Herausforderung oder Überforderung? (Frankfurt / New York: Campus Verlag, 2010), 187.
- Vgl. Traxler u. a., „Jugend, Vorsorge, Finanzen. Wird das Vertrauen einer Generation verspielt?“, 15.
- Alexander Roßnagel und Philipp Richter, „Aufwachsen in virtuellen und technologisierten Welten. Herausforderungen der Datensammlung, Vernetzung, Kommerzialisierung und neuen Überwachungstechnologien für Jugendliche“, in Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter, hg. von Sachverständigenkommission15. Kinder- und Jugendbericht, Materialien zum 15. Kinder- und Jugendbericht, 2017, 9.
- Befragt wurden 2.500 Frauen und Männer im Alter von 17 bis 27 Jahren im Rahmen der bundesweiten repräsentativen Studie „Jugend, Vorsorge, Finanzen“. Christian Traxler u. a., Hrsg., „Jugend, Vorsorge, Finanzen. Wird das Vertrauen einer Generation verspielt?“, Das Magazin zur Jugendstudie 2019, 2019, 23, https://www.jugendstudie.info/fileadmin/docs/documentLibrary/Jugendstudie/Downloads/Jugendstudie_-_2019/Sonstiges/pre-MET-18230-Jugenstudie-Magazin_20190813.pdf.
- Vgl. Traxler u. a., 23.
- Traxler u. a., 23.
- Traxler u. a., 23.
- Vgl. Klaus Hurrelmann, Heribert Karch, und TNS Infratest Sozialforschung, Hrsg., Jugend, Vorsorge, Finanzen: Herausforderung oder Überforderung? (Frankfurt / New York: Campus Verlag, 2010), 187.
- Vgl. Traxler u. a., „Jugend, Vorsorge, Finanzen. Wird das Vertrauen einer Generation verspielt?“, 15.
- Vgl. Sabine Wolfert und Ingo Leven, „Freizeitgestaltung und Internetnutzung: Wie Online und Offline ineinandergreifen“, in 18. Shell Jugendstudie. Jugend 2019. Eine Generation meldet sich zu Wort., hg. von Mathias Albert, Klaus Hurrelmann, und Gudrun Quenzel (Weinheim: Beltz, 2019), 240.
- Vgl. Sabine Wolfert und Ingo Leven, „Freizeitgestaltung und Internetnutzung: Wie Online und Offline ineinandergreifen“, in 18. Shell Jugendstudie. Jugend 2019. Eine Generation meldet sich zu Wort., hg. von Mathias Albert, Klaus Hurrelmann, und Gudrun Quenzel (Weinheim: Beltz, 2019), 240.