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Ganztagsfinanzierungsgesetz

Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check

Geprüfter Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG) (13.11.2019)

Verantwortliches Ressort:
Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Veröffentlichung vom:
30.01.2020
Betroffene Lebensbereiche:
Bildung/Arbeit, Familie, Freizeit
Art der Betroffenheit:
junge Menschen als Betroffene
Betroffene Gruppen junger Menschen:
Altersgruppe 18-27, alle Geschlechter, alle Lebensmittelpunkte, mit Beeinträchtigung, mit und ohne Beeinträchtigung, alle Lern- und Erwerbsverhältnisse, Auszubildende, Berufstätige, Studierende, alle Staatsangehörigkeiten

Prüfbericht

  • Regelungsvorhaben

    Mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz soll der Ausbau von bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungsangeboten gefördert werden.1
    Dafür soll ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet werden, § 1 Ganztagsfinanzierungsgesetz (GaFG). Hintergrund dessen ist, das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, bis zum Jahr 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter einzuführen, zu erreichen.2 Das Sondervermögen soll Ländern und Gemeinden ermöglichen, durch Finanzhilfen Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote vorzunehmen, vgl. § 2 S.1 GaFG. Grundlage für die Finanzhilfen ist Artikel 104c Grundgesetz, vgl. § 2 S.2 GaFG. Das Sondervermögen soll mit zwei Milliarden Euro ausgestattet werden, davon jeweils mit einer Milliarde Euro in den Jahren 2020 und 2021, vgl. § 4 GaFG.

  • Betroffene Gruppen junger Menschen

    Betroffene sind junge Menschen in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe bis 27 Jahre, die ein schulpflichtiges Kind im Grundschulalter haben und ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot in Anspruch nehmen oder nehmen möchten. Da ein Rechtsanspruch erst ab dem Jahr 2025 eingeführt werden soll, sind indirekt auch junge Menschen mit jüngeren Kindern betroffen, die ab dem Jahr 2025 eine Grundschule besuchen werden.

  • Betroffene Lebensbereiche
    Bildung/Arbeit, Familie, Freizeit
  • Erwartete Auswirkungen

    Das Ganztagsfinanzierungsgesetz kann einen Beitrag zum qualitativen und quantitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in Grundschulen leisten.5
    Kurzfristig können die durch den Bund bereitgestellten Mittel zu Verbesserungen bei den ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Grundschulen beitragen. Damit kann jungen Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingen, die häufig vor allem Frauen oder Alleinerziehenden zugutekommt. Zudem können sich gerade junge Eltern unter 27 Jahren noch in einer Lebensphase befinden, in der es für sie als Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger wichtig sein kann, in ihrem Job zu verbleiben anstatt Auszeiten zur Kindererziehung zu nehmen bzw. ihre Stunden zu reduzieren. Auch gerade für junge Eltern in Ausbildungsverhältnissen, die in dieser Lebensphase ihre berufliche Zukunft durch Ausbildung oder Studium ebnen wollen, kann es wichtig sein, dass ihre Kinder ganztägige Betreuungsangebote nutzen können, damit sie die Zeit haben ihre Berufs- bzw. Bildungsabschlüsse vorzubereiten und zu erreichen. Dies kann wiederum dazu beitragen, dass diese jungen Menschen bessere Bildungsmöglichkeiten erhalten und nutzen können. Außerdem kann eine Erwerbstätigkeit beider Eltern, die ggf. durch die künftige Ganztagsbetreuung erst möglich werden könnte, des Weiteren die materielle Situation von Familien verbessern. Zudem könnten junge Eltern durch den Ausbau der Betreuungsangebote ihre Zeit selbstbestimmter nutzen und z.B. Freizeitaktivitäten nachgehen.

  • Anmerkungen und Hinweise

    Um das Ziel eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Jahr 2025 umzusetzen, sind je nach Berechnung Investitionskosten in Höhe von 5,3 Milliarden Euro bis 7,5 Milliarden Euro notwendig.7 Dies verdeutlicht, dass zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in den nächsten Jahren weitere finanzielle Mittel  erforderlich sind.

  • Datenbasis

    Literaturrecherche, Sekundärdaten

  1. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens ‚Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter‘ (Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG)“, 13. November 2019, 1.
  2. Vgl. „Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG“, 1.
  3. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens ‚Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter‘ (Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG)“, 13. November 2019, 1.
  4. Vgl. „Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG“, 1.
  5. Vgl. „Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG“, 9.
  6. Vgl. „Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG“, 9.
  7. Vgl. Angelika Guglhör-Rudan u. a., „So teuer ist der Ausbau der Ganztagsbetreuung“, DJI Impulse, Recht auf einen Ganztagsplatz. Potenziale des geplanten Rechtsanspruchs im Grundschulalter, 2 (2019): 20.
  8. Vgl. Angelika Guglhör-Rudan u. a., „So teuer ist der Ausbau der Ganztagsbetreuung“, DJI Impulse, Recht auf einen Ganztagsplatz. Potenziale des geplanten Rechtsanspruchs im Grundschulalter, 2 (2019): 20.

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