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Gute-KiTa-Gesetz (aktualisiert)

Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check

Geprüfter Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Stand: 17.09.2018)

Verantwortliches Ressort:
Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Veröffentlichung vom:
11.10.2018
Betroffene Lebensbereiche:
Bildung/Arbeit, Familie, Politik/Gesellschaft
Art der Betroffenheit:
junge Menschen als Betroffene
Betroffene Gruppen junger Menschen:
Altersgruppe 12-27, alle Geschlechter, alle Lebensmittelpunkte, mit und ohne Beeinträchtigung, alle Lern- und Erwerbsverhältnisse, Auszubildende, Berufstätige, alle Staatsangehörigkeiten

Zusammenfassung

  • Betroffene Gruppen junger Menschen

    Das Gesetzesvorhaben1 hat auf unterschiedliche Gruppen junger Menschen bis 27 Jahre Auswirkungen: Betroffen sind pädagogische Fachkräfte in Ausbildung oder Beschäftigung, wobei Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung zu 94 Prozent Frauen sind. Weiterhin sind junge Eltern betroffen, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreut werden oder die einen Anspruch auf Betreuung geltend machen wollen. Spezifisch betroffen sind darüber hinaus junge Menschen, die Leistungen nach SGB II, SGB XII sowie Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, da für sie eigene Kostenbeiträge als unzumutbar ausgeschlossen werden.

  • Betroffene Lebensbereiche
    Bildung/Arbeit, Familie, Politik/Gesellschaft
  • Erwartete Auswirkungen

    In den einzelnen Bundesländern können unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden, sodass die Auswirkungen auf junge Menschen zwischen den Bundesländern variieren können. Im Lebensbereich Familie kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für junge Menschen durch eine Ausweitung des Betreuungsumfangs verbessert werden. Zudem kann deren finanzielle Situation durch geringere Beiträge entlastet werden. Für das pädagogische Personal können sich die Arbeitsbedingungen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten verbessern. Eine sichtbar gute Betreuungsqualität kann zudem dazu beitragen, dass junge Mütter eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ausweiten. Langfristig kann es zudem zu einer höheren gesellschaftlichen Anerkennung pädagogischer Berufe sowie zu einer Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse kommen (Lebensbereich Politik/Gesellschaft).

  • Datenbasis

    Literaturrecherche, Sekundärdaten

Prüfbericht

Regelungsvorhaben

Das Gesetzesvorhaben strebt eine Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung an.3 Weitere Ziele des Gesetzentwurfs sind u.a. die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse hinsichtlich der Bedingungen des Aufwachsens in verschiedenen Bundesländern sowie die Unterstützung von Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Vorgesehen ist dafür eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Dafür sollen die einzelnen Bundesländer mit dem Bund Verträge abschließen, die ein Handlungs- und Finanzierungskonzept enthalten und nach einer Analyse der Ausgangslage auf ihre jeweiligen landesspezifischen Bedürfnisse ausgerichtet sind, vgl. § 3 Abs. 4 i.V.m. § 4 S. 2 Nr. 1 und 2 KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG). Das bedeutet, jedes Bundesland kann aus bestimmten Maßnahmen auswählen, die im Gesetz aufgeführt und definiert werden, und dafür Geld bekommen, vgl. § 2 KiQuTG. Dazu gehören vorrangig die Schaffung eines bedarfsgerechten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebotes in der Kindertagesbetreuung, die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften sowie die Stärkung der Leitung in Kindertageseinrichtungen, vgl. § 2 S. 1 Nr. 1-4 (KiQuTG). Wählen die Länder keine Maßnahmen nach § 2 S. 1 Nr. 1-4 KiQuTG, müssen sie dies begründen.4 Auch Maßnahmen, die zu einer Entlastung von Eltern bei den Beiträgen führen, können nach § 2 S. 2 KiQuTG gefördert werden.
Zudem soll eine Änderung von § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eine Befreiung von Kita-Gebühren auf Antrag ermöglichen, wenn es Eltern nicht zuzumuten ist, diese Kosten zu tragen. Dies ist laut § 90 Abs. 4 SGB VIII dann der Fall, wenn sie Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, XII, oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Auch Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, gehören dazu. Eltern müssen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe hinsichtlich einer möglichen Antragsstellung zur Beitragsbefreiung beraten werden, § 90 Abs. 4 SGB VIII. Weiterhin wird eine bundesweite Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge, etwa nach dem Einkommen der Eltern oder der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder, eingeführt, vgl. § 90 Abs. 3 SGB VIII.
Die Finanzierung der qualitätsentwickelnden Maßnahmen regelt der Gesetzentwurf durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, das eine geänderte Umsatzsteuerverteilung vorsieht. Damit stehen den Ländern 493 Mio. Euro für 2019, 993 Mio. Euro für 2020 und für 2021 und 2022 jeweils 1.993 Mrd. Euro zur Verfügung.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat von 2020-2023 ein länderübergreifendes und länderspezifisches Monitoring durchzuführen, vgl. § 6 Abs. 1 KiQuTG. Ein Bericht der Bundesregierung über die evaluierte Wirksamkeit des Gesetzes an den Bundestag findet erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten statt, vgl. § 6 Abs. 3 KiQuTG.

Betroffene Gruppen junger Menschen

Das Gesetzesvorhaben hat auf unterschiedliche Gruppen junger Menschen bis 27 Jahre Auswirkungen: Betroffen sind pädagogische Fachkräfte, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind. Auch in der Ausbildung befindliche pädagogische Fachkräfte sind betroffen.7 Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sind zu 94 Prozent Frauen.8 Weiterhin ist das Regelungsvorhaben für junge Eltern relevant, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden sowie für diejenigen, die den Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder geltend machen wollen. Spezifisch betroffen sind darüber hinaus junge Menschen, die Leistungen nach SGB II, SGB XII sowie Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, da für sie eigene Kostenbeiträge als unzumutbar ausgeschlossen werden. Mittelbar sind auch junge Menschen betroffen, die sich für eine pädagogische Ausbildung und das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung interessieren.
In den einzelnen Bundesländern können unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden, sodass die Auswirkungen auf junge Menschen zwischen den Bundesländern variieren können.

Lebensbereiche

  • Familie

    Für junge Eltern kann sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, indem der Betreuungsumfang ausgeweitet wird, vgl. § 2 S. 1 Nr. 1 KiQuTG
    Die finanzielle Situation von insbesondere einkommensschwachen Familien kann sich so auf zweierlei Wegen entspannen: durch geringere oder wegfallende Kita-Beiträge einerseits oder durch die Möglichkeit einer Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit aufgrund erweiterter Betreuungszeiten andererseits, vgl. § 2 S. 1 Nr. 1 und S. 2 KiQuTG sowie § 90 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 SGB VIII.
    Eine gute Betreuungssituation kann nicht nur förderliche Effekte auf die kindliche Entwicklung haben, sondern hat auch Auswirkungen auf das Wohlergehen und die Zufriedenheit von jungen Eltern.11

  • Digitales

    -/-

  • Bildung/Arbeit

    Mütter, insbesondere mit Kindern unter drei Jahren, weisen weiterhin eine geringere Erwerbstätigkeit auf als Väter.13 Studien zeigen, dass die Qualität von Kinderbetreuungsangeboten, wie Gruppengröße und Betreuungsschlüssel (Fachkraft-Kind-Relation), das Erwerbsverhalten von Müttern mit Kindern unter drei Jahren beeinflussen kann: Sie könnten sich bei sichtbar guter Betreuungsqualität eher für die Aufnahme oder Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit entscheiden.14 Insbesondere für junge Frauen kann sich dies förderlich auf ihre beruflichen Perspektiven auswirken.
    Im Hinblick auf pädagogisches Fachpersonal können die finanziellen Mittel für bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten eingesetzt werden, vgl. § 2 S. 1 Nr. 3 KiQuTG. So können gerade junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kindertagesbetreuung besser den diversen Ansprüchen der frühkindlichen Bildung gerecht werden (z.B. Inklusion, Kinder mit Fluchterfahrung, sprachliche Bildung) und auch die eigenen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten fördern.
    Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kindertagespflege (Tagesmütter und Tagesväter) könnte durch Möglichkeiten der Fortbildung und Weiterqualifizierung die Anschlussfähigkeit an andere einschlägige Berufe verbessert werden.15 So kann einerseits ihre Qualifizierung sichergestellt und andererseits die Möglichkeit eröffnet werden, sich zum Beispiel als Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger oder als Erzieherin bzw. Erzieher weiter zu qualifizieren. Es besteht zudem die Möglichkeit, bessere Arbeitsbedingungen für pädagogische Fachkräfte zu schaffen, was das Berufsbild aufwerten und so mehr junge Menschen für diesen Berufsweg gewinnen könnte. Dazu zählen neben den genannten Weiterbildungsmöglichkeiten auch bessere Betreuungsschlüssel, die Stress und Mehrarbeit reduzieren können.
    Das Gesetzesvorhaben kann sich so auch förderlich auf die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kindertagesbetreuung auswirken. Zu bedenken ist allerdings, dass allein die Verbesserung des Personal- und Fachkraft-Kind-Schlüssels bereits Kosten in Höhe von ca. 6,9 – 7,7 Mrd. Euro jährlich nach sich ziehen kann.16 So bleibt auch für junge Fachkräfte fraglich, ob die genannten Auswirkungen zeitnah eintreten können. Gerade junge Menschen sind zu Beginn ihres Berufslebens höheren Mobilitätsanforderungen ausgesetzt: Daher kann eine Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung, die zu einer Angleichung der Lebensverhältnisse führen soll, ihnen besonders zugutekommen.

  • Umwelt/Gesundheit

    -/-

  • Politik/Gesellschaft

    Durch die angestrebte Angleichung der Qualität in der Kindertagesbetreuung können in dieser Hinsicht gleichwertigere Lebensverhältnisse für junge Menschen hergestellt werden.21
    Die Auseinandersetzung mit den gestiegenen Anforderungen der Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung, vgl. v.a. § 2 S. 1 Nr. 10 KiQuTG, und ggf. entsprechende Verbesserungen ihrer Arbeitsbedingungen können zu einer Aufwertung ihres Berufsfeldes und einer höheren Wertschätzung gegenüber der gesellschaftspolitischen Bedeutung ihrer pädagogischen Arbeit führen.

  • Freizeit

    -/-

Anmerkungen und Hinweise

Je nach Entwicklungsbedarf und Entscheidung des Bundeslandes können trotz der Vorrangigkeit der Maßnahmen nach § 2 S.1 Nr.1-4 i.V.m. S. 2 KiQuTG unterschiedliche Maßnahmen, wenn auch mit gesonderter Begründung, gefördert werden. Inwiefern die einzelnen Qualitätsentwicklungsziele mit der derzeit vorgesehenen Finanzierung und zeitlichen Beschränkung bis zum Jahr 202226 erreicht werden können, bleibt abzuwarten: Der für die Maßnahmen zur Verfügung stehende Betrag von rund 5,5 Mrd. Euro27 scheint eher niedrig angesetzt zu sein, da schon Qualitätsverbesserungen in einzelnen Bereichen deutlich kostenintensiver sind.
Um beispielsweise den Personal- und Fachkraft-Kind-Schlüssel auf ein bundeseinheitliches sowie wissenschaftlich und fachlich gefordertes Niveau anzupassen, sind bereits Investitionen von 6,9 bis 7,7 Mrd. Euro jährlich notwendig.28 Für alle beschriebenen Ziele ist eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten Fachkräften notwendig, um die Betreuungsqualität zu verbessern – dies ist auch bei einem eventuellen Einsatz von Quersteinsteigerinnen und Quereinsteigern zu beachten. Mit Blick auf junge Menschen ist es daher notwendig, das Berufsfeld attraktiver zu gestalten.

Datenbasis

Literaturrecherche, Sekundärdaten

  1. Aktualisierung zum Jugend-Check vom 06.07.2018, abrufbar unter: https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/gute-kita-gesetz/.
  2. Aktualisierung zum Jugend-Check vom 06.07.2018, abrufbar unter: https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/gute-kita-gesetz/.
  3. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 17. September 2018, 1.
  4. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 26.
  5. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 17. September 2018, 1.
  6. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 26.
  7. Erzieherinnen und Erzieher sind mit ca. 67% die größte Berufsgruppe in der Kindertagesbetreuung; gefolgt von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern, die zu 11 % vertreten sind. Vgl. Statistisches Bundesamt, „Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2017“, 2018, 27 (Eigene Berechnungen).
  8. Vgl. Statistisches Bundesamt, 37 (Eigene Berechnung).
  9. Erzieherinnen und Erzieher sind mit ca. 67% die größte Berufsgruppe in der Kindertagesbetreuung; gefolgt von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern, die zu 11 % vertreten sind. Vgl. Statistisches Bundesamt, „Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2017“, 2018, 27 (Eigene Berechnungen).
  10. Vgl. Statistisches Bundesamt, 37 (Eigene Berechnung).
  11. Vgl. Pia Schober, Katharina Spieß, und Juliane F. Stahl, „Gute Gründe für gute Kitas! Wer nutzt welche Qualität von Kindertageseinrichtungen und was bedeutet sie für die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit?“ (Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung, 2016), 10f.
  12. Vgl. Pia Schober, Katharina Spieß, und Juliane F. Stahl, „Gute Gründe für gute Kitas! Wer nutzt welche Qualität von Kindertageseinrichtungen und was bedeutet sie für die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit?“ (Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung, 2016), 10f.
  13. Vgl. Torsten Lietzmann und Claudia Wenzig, „Arbeitszeitwünsche und Erwerbstätigkeit von Müttern. Welche Vorstellungen über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bestehen“, IAB-Kurzbericht (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 2017), 2.
  14. Vgl. Pia Schober und Katharina Spieß, „Die Kita-Qualität ist für das Erwerbsverhalten von Müttern mit Kleinkindern relevant – Zusammenhang eindeutiger in Ostdeutschland“, DIW Wochenbericht (Berlin: DIW, 2014), 469.
  15. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 24.
  16. Vgl. „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern. Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern und Erklärung der Bund-Länder-Konferenz“, 2016, 65f. Tabelle 3.
  17. Vgl. Torsten Lietzmann und Claudia Wenzig, „Arbeitszeitwünsche und Erwerbstätigkeit von Müttern. Welche Vorstellungen über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bestehen“, IAB-Kurzbericht (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 2017), 2.
  18. Vgl. Pia Schober und Katharina Spieß, „Die Kita-Qualität ist für das Erwerbsverhalten von Müttern mit Kleinkindern relevant – Zusammenhang eindeutiger in Ostdeutschland“, DIW Wochenbericht (Berlin: DIW, 2014), 469.
  19. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 24.
  20. Vgl. „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern. Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern und Erklärung der Bund-Länder-Konferenz“, 2016, 65f. Tabelle 3.
  21. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 1.
  22. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 1.
  23. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 32f.
  24. Bei diesem Betrag sind die Verwaltungskosten des Bundes vom vorgesehenen Budget bereits abgezogen.
  25. Vgl. „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern. Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern und Erklärung der Bund-Länder-Konferenz“, 65 f. Tabelle 3.
  26. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, 32f.
  27. Bei diesem Betrag sind die Verwaltungskosten des Bundes vom vorgesehenen Budget bereits abgezogen.
  28. Vgl. „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern. Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern und Erklärung der Bund-Länder-Konferenz“, 65 f. Tabelle 3.

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