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Jahressteuergesetz 2020

Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check

Geprüfter Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Jahressteuergesetz 2020 – JStG 2020) (Stand: 17.07.2020)

Verantwortliches Ressort:
Finanzen
Veröffentlichung vom:
24.07.2020
Betroffene Lebensbereiche:
Bildung/Arbeit
Art der Betroffenheit:
junge Menschen als Betroffene
Betroffene Gruppen junger Menschen:
Altersgruppe 12-27, alle Geschlechter, alle Lebensmittelpunkte, mit und ohne Beeinträchtigung, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, alle Staatsangehörigkeiten

Prüfbericht

  • Regelungsvorhaben

    Mit dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 soll einem fachlich notwendigen Regelungsbedarf im Steuerrecht nachgekommen werden.1
    Für den Jugend-Check relevant ist die Neuregelung, dass künftig abgesehen von den Verpflegungs-dienstleistungen auch Beherbergungsleistungen gegenüber Studierenden und Schülerinnen und Schülern an Hochschulen oder bestimmten Schulen, wie z.B. staatlich anerkannten Ergänzungsschulen, umsatzsteuerfrei sein sollen, vgl. § 4 Nr. 23 S. 1 c Hs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Dies soll dann gelten, wenn sie als eigenständige Leistungen erbracht werden.2 Vor allem die Leistungen der Studierendenwerke sollen danach begünstigt sein.3

  • Betroffene Gruppen junger Menschen

    Betroffene sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe junge Menschen bis 27 Jahre, die als Studierende oder Schülerinnen und Schüler an Hochschulen oder bestimmten Schulen von den dortigen Beherbergungsleistungen Gebrauch nehmen oder nehmen wollen. Im Wintersemester 2018/ 2019 waren 2.527.589 Studierende bundesweit an Hochschulen eingeschrieben. In diesem Semester konnten für die Studierenden 238.469 Studentenwohnplätze bereitgestellt werden. Davon wurden 194.580 Wohnheimplätze vom Deutschen Studierendenwerk angeboten. Die Unterbringungsquote von öffentlich geförderten Studentenwohnplätzen lag insgesamt bei 9,43 Prozent.7

  • Betroffene Lebensbereiche
    Bildung/Arbeit
  • Erwartete Auswirkungen

    Durch die Umsatzsteuerbefreiung von Beherbergungsleistungen können die Studierendenwerke in Bezug auf die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen begünstigt werden. Dadurch könnten die Studierenden sowie Schülerinnen und Schüler an Hochschulen oder anderen bestimmten Schulen profitieren, sofern sie hinsichtlich ihrer Wohnheimmietkosten künftig finanziell entlastet oder zumindest nicht finanziell stärker belastet werden.
    Das von den Studierendenwerken eingesparte Geld könnte den Studierenden auch dahingehend indirekt zugutekommen, indem dieses z.B. für die Erhaltung und Modernisierung der Studierendenwohnheime aufgewendet werden soll (vgl. § 4 Nr. 23 S. 1 c Hs. 2 UStG). Dies kann bedeuten, dass z.B. der Internetzugang in den Wohnheimen ausgebaut, Gemeinschaftsbäder saniert oder allgemein eine bessere Wohnqualität geschaffen wird.

  • Anmerkungen und Hinweise

    Von der Neuregelung profitieren nur diejenigen jungen Menschen, die einen Platz in einem Wohnheim erhalten haben. Diese preisgünstige Wohnform können nur wenig Studierende in Anspruch nehmen, da bundesweit nur wenig Wohnheimplätze im Vergleich zur Studierendenzahl zur Verfügung stehen.9
    Die monatliche Durchschnittsmiete einschließlich aller Nebenkosten in Wohnheimen der Studierendenwerke lag im Jahr 2018 bei 250,32 Euro.10 Im Vergleich dazu betrugen die monatlichen Ausgaben für Miete einschließlich Nebenkosten bundesweit 323 Euro.11 Angesichts dessen können lediglich die Studierenden, die einen Wohnheimplatz erhalten, möglicherweise von der Umsatzsteuerbefreiung indirekt künftig profitieren.

  • Datenbasis

    Literaturrecherche, Sekundärdaten

  1. Vgl. „Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020)“, 17. Juli 2020, 1.
  2. Vgl. „JStG 2020“, 144.
  3. Vgl. „JStG 2020“, 144.
  4. Vgl. „Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020)“, 17. Juli 2020, 1.
  5. Vgl. „JStG 2020“, 144.
  6. Vgl. „JStG 2020“, 144.
  7. Vgl. Deutsches Studentenwerk, „Wohnraum für Studierende Statistische Übersicht 2019“, 2019, 26.
  8. Vgl. Deutsches Studentenwerk, „Wohnraum für Studierende Statistische Übersicht 2019“, 2019, 26.
  9. Vgl. Deutsches Studentenwerk, 26.
  10. Vgl. Deutsches Studentenwerk, 4.
  11. Vgl. Elke Middendorff u. a., „Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016. 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung“, Juli 2017, 50, Bild 4.17.
  12. Vgl. Deutsches Studentenwerk, 26.
  13. Vgl. Deutsches Studentenwerk, 4.
  14. Vgl. Elke Middendorff u. a., „Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016. 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung“, Juli 2017, 50, Bild 4.17.

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