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Modernisierung BQFG/ FernUSG

Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check

Geprüfter Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes (Stand: 04.05.2020)

Verantwortliches Ressort:
Bildung und Forschung
Veröffentlichung vom:
09.06.2020
Betroffene Lebensbereiche:
Bildung/Arbeit, Digitales
Art der Betroffenheit:
junge Menschen als Betroffene
Betroffene Gruppen junger Menschen:
Altersgruppe 12-27, alle Geschlechter, alle Lebensmittelpunkte, mit Beeinträchtigung, mit und ohne Beeinträchtigung, alle Lern- und Erwerbsverhältnisse, alle Staatsangehörigkeiten

Prüfbericht

  • Regelungsvorhaben

    Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsgesetzes sollen u.a. das Anerkennungsverfahren von reglementierten Berufen weiterentwickelt und digitale Bildungsangebote schnell und einfach zugänglich gemacht werden.1
    Künftig soll ein Anspruch auf eine separate Gleichwertigkeitsfeststellung eines ausländischen Berufsabschlusses bei reglementierten Berufen eingeführt werden.2 Die zuständige Stelle soll dann auf Antrag „einen gesonderten Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit [der] Berufsqualifikation [erteilen] oder […] auf Antrag nur über die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation“ entscheiden, § 13 Abs. 1 S. 2 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Damit soll künftig eine Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation bei reglementierten Berufen auch unabhängig von einem Antrag auf Erteilung der Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung des reglementierten Berufs möglich sein.3

    Zudem soll das Fernunterrichtsschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass fortan anstatt der Schriftform nach § 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die Textform nach § 126b BGB bei Abschluss und Kündigung durch Teilnehmende eines Fernunterrichtsvertrages oder bei Kündigung gemischter Verträge  vorausgesetzt wird, vgl. §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 2, 6 Abs. 1 S. 2 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).4

  • Betroffene Gruppen junger Menschen

    Betroffene sind junge Menschen in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe bis 27 Jahre, die eine Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation unabhängig von dem Antrag auf Erteilung der Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufes beantragen wollen.

    Weitere Betroffene sind junge Menschen bis 27 Jahre, die einen Fernunterrichtsvertrag abschließen oder kündigen möchten. Im Jahr 2016 nahmen 145.017 Menschen an zulassungspflichtigen Fernlehrgängen nach dem FernUSG teil: Davon waren 28.925 Menschen jünger als 24 Jahre.9

  • Betroffene Lebensbereiche
    Bildung/Arbeit, Digitales
  • Erwartete Auswirkungen

    Junge Menschen, die im Ausland eine Berufsqualifikation erlangt haben, erhalten fortan die Möglichkeit, eine Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation für einen reglementierten Beruf separat zu beantragen. Junge Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die etwa im Ausland ein Medizinstudium absolviert haben, können schon früher die Gewissheit erlangen, ob ihr Studienabschluss in Deutschland anerkannt wird und sie in diesem Berufsfeld arbeiten können.

    Auch für junge Menschen, die in Deutschland leben, jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und eine ausländische Berufsqualifikation vorweisen, kann die Möglichkeit, eine Gleichwertigkeitsfeststellung unabhängig vom Berufszugangsverfahren zu beantragen, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Denn eine solche Bescheinigung könnte ihnen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz behilflich sein, indem sie einer potenziellen Arbeitgeberin bzw. einem potenziellen Arbeitgeber gegenüber nachweisen können, dass sie die notwendigen Qualifikationen haben, einen in Deutschland reglementierten Beruf ausüben zu dürfen. Dies kann bestimmten Gruppen junger Menschen bei der Integration helfen und ihnen eine Bleibeperspektive geben.

    Die Änderungen im Fernunterrichtschutzgesetz können für junge Menschen einen vereinfachten und unbürokratischeren Zugang zu Angeboten des Fernunterrichts bedeuten, da die Unterlagen zum Zustandekommen des Vertrages nicht mehr ausgedruckt und unterschrieben postalisch an die Anbieter von Fernunterricht gesendet werden müssen. Damit kann ein Angebot von Fernunterricht nun auch ausschließlich digital erworben werden. Besonders für junge Menschen, die mit digitalen Angeboten vertraut sind, kann der Wegfall bürokratischer Voraussetzungen zu einem erleichterten Zugang zu Bildungsangeboten führen, wodurch sich ihre Bildungsbedingungen und -möglichkeiten verbessern können. In diesem Zusammenhang können auch die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie von Bedeutung sein, die die Notwendigkeit des Zugangs zu digitalen Bildungsangeboten verdeutlicht hat.11 Weiterhin geht mit der Änderung keine Verschlechterung der Verbraucherrechte einher, denn eine Kündigung des Vertrages bedarf ebenfalls nur der Text jedoch nicht mehr der Schriftform. Dadurch können junge Menschen einen Vertrag etwa per E-Mail kündigen, was für sie ebenfalls eine Entlastung und Vereinfachung bedeuten kann. Zudem kann die Vorgabe der Textform zu einer Stärkung ihrer Verbraucherrechte und damit ihrer individuellen Rechte führen, weil es ihnen erleichtert wird, sich bei gemischten Verträgen auch vom Kaufvertrag zu lösen.

  • Anmerkungen und Hinweise

    Keine.

  • Datenbasis

    Sekundärdaten

  1. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes“, 4. Mai 2020, 6 f.
  2. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes“, 12.
  3. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes“, 12.
  4. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes“, 15.
  5. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes“, 4. Mai 2020, 6 f.
  6. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes“, 12.
  7. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes“, 12.
  8. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes“, 15.
  9. Vgl. Angela Fogolin, „Strukturdaten Distance Learning/Distance Education 2017“ (Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung, 2017), 30 Tab. 17. Eigene Berechnungen.
  10. Vgl. Angela Fogolin, „Strukturdaten Distance Learning/Distance Education 2017“ (Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung, 2017), 30 Tab. 17. Eigene Berechnungen.
  11. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes“, 6.
  12. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes“, 6.

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