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Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz

Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check

Geprüfter Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG) (Stand: 25.06.2018)

Verantwortliches Ressort:
Gesundheit
Veröffentlichung vom:
10.07.2018
Betroffene Lebensbereiche:
Bildung/Arbeit, Digitales, Umwelt/Gesundheit
Art der Betroffenheit:
junge Menschen als Normadressatinnen und -adressaten
Betroffene Gruppen junger Menschen:
Altersgruppe 12-27, alle Geschlechter, alle Lebensmittelpunkte, mit und ohne Beeinträchtigung, Auszubildende, Berufstätige, alle Staatsangehörigkeiten

Prüfbericht

  • Regelungsvorhaben

    Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals1 soll dem gestiegenen Bedarf an Fachkräften und der Arbeitsbelastung in der Pflege durch ein Sofortprogramm begegnet werden. Ziele sind eine Verbesserung der Personalausstattung und der Arbeitsbedingungen sowie eine bessere Versorgung in der Kranken- und Altenpflege. Im Krankenhaus soll jede zusätzliche und aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig finanziert werden. Weiterhin werden krankenhausindividuelle Pflegepersonalkosten über ein Pflegebudget vergütet und Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal vollständig vom Kostenträger übernommen. Die Voraussetzungen zur Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen in der (Kinder-)Krankenpflege sollen verbessert werden. In der Altenpflege können zusätzliche Pflegekräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen finanziert werden sowie digitale Anschaffungen, die Pflegekräfte entlasten, bezuschusst werden. In Kranken- und Altenpflege sollen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege zeitlich befristet gefördert bzw. unterstützt werden.2

  • Betroffene Gruppen junger Menschen

    Normadressatinnen und Normadressaten sind Menschen, die in der Kranken- und Altenpflege arbeiten oder eine Ausbildung in diesem Bereich absolvieren. Für den Jugend-Check ist dabei die Altersgruppe der bis 27-Jährigen relevant. Im Jahr 2015 arbeiteten 649.000 Fachkräfte in der Gesundheits- und Krankenpflege mit einem Frauenanteil von 86 Prozent sowie 288.000 Fachkräfte in der Altenpflege mit einem Frauenanteil von 81 Prozent.5 Von den genannten Fachkräften in der Gesundheits- und Krankenpflege waren 128.000 unter 30 Jahren, in der Altenpflege 57.000.6 Die Zahl der sich in Ausbildung befindlichen Schülerinnen und Schüler lag im Schuljahr 2016/2017 bei 64.258 in der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bei 7155 und in der Altenpflegeausbildung bei 68.260.7

  • Betroffene Lebensbereiche
    Bildung/Arbeit, Digitales, Umwelt/Gesundheit
  • Erwartete Auswirkungen

    Für junge Menschen, die sich in einer Ausbildung der Kranken- oder Altenpflege befinden, können sich die Ausbildungsbedingungen und -möglichkeiten durch das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz verbessern. Grund dafür ist die Möglichkeit zur Finanzierung von zusätzlichen bzw. aufgestockten Pflegestellen am Bett (Krankenhaus) bzw. in vollstationären Pflegeeinrichtungen (Altenpflege). Bei Auszubildenden in Pflegeberufen ist die Zufriedenheit geringer als im Durchschnitt der BBiG-Berufe11, was mit den Faktoren Arbeitsbedingungen, Personalnot und höheren Patientenzahlen zusammenhängen kann.12 Durch eine bessere Personalausstattung könnten Auszubildende besser angeleitet werden – bislang fühlen sich etwa 43 Prozent nicht oder nicht gut angeleitet.13 Weiterhin könnten Arbeitsbelastungen reduziert werden. Dies würde sich auch auf Auszubildende auswirken. Diese geben Arbeiten unter Zeitdruck mit rund 64 Prozent als häufigsten Grund für Belastungen an. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wird von ca. 28 Prozent der Auszubildenden als unzureichend beschrieben.14 Weiter könnten junge Menschen, die sich für eine Ausbildung in der (Kinder-)Krankenpflege interessieren, bessere Chancen auf einen Ausbildungsplatz erhalten, da mit dem Regelungsvorhaben Anreize gesetzt werden sollen, in diesem Bereich vermehrt auszubilden.15 Insgesamt könnte eine verbesserte Personalausstattung nicht nur die Ausbildungsbedingungen verbessern, sondern auch dazu führen, dass sich eventuell mehr junge Menschen für einen Pflegeberuf interessieren und diejenigen, die eine Ausbildung absolviert haben, weiterhin in der Pflege arbeiten.
    Bessere Personalschlüssel sowie die Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung können sich förderlich auf die Gesundheit von allen Beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege auswirken, da sie Arbeitsbelastung reduzieren und bessere Arbeitsbedingungen schaffen können. In diesem Zusammenhang ist auch die Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung zu sehen. Tarifsteigerungen für Pflegekräfte im Krankenhaus werden vollständig durch die Kostenträger finanziert und daraus gewonnene Mittel müssen für Pflegepersonal eingesetzt werden.16 Damit soll eventuellen Stellenreduzierungen und einer weiteren Arbeitsbelastung der Beschäftigten vorgebeugt werden.17 Ebenfalls ein Beitrag zur Reduzierung der Arbeitsbelastung können Investitionen in digitale Anschaffungen in der Altenpflege sein.
    Die Förderung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Krankenpflege sowie eine Unterstützung dieser Maßnahmen in der Altenpflege können sich ebenfalls förderlich auf die Gesundheit als auch auf soziale Beziehungen in der Familie auswirken. Befragte zwischen 20 und 29 Jahren geben zu 97 Prozent an, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für sie zu einem guten Leben gehöre.18 Die Förderung der Vereinbarkeit kann das Berufsfeld für junge Menschen somit attraktiver machen.

  • Anmerkungen und Hinweise

    Die beschriebenen möglichen Auswirkungen hängen zu einem Großteil davon ab, inwiefern eine bessere Personalausstattung erreicht werden kann. Aufgrund des akuten Fachkräftemangels und des angesichts der demografischen Entwicklung auch künftig steigenden Bedarfs an qualifiziertem Pflegepersonal kann dies kurzfristig schwierig zu realisieren sein. Denn in der Krankenpflege waren 2017 durchschnittlich 12.000 Stellen unbesetzt, von denen 11.0000 auf Krankenpflegefachkräfte entfielen.27 In der Altenpflege, für die der Gesetzesentwurf die Schaffung von maximal 13.000 Stellen vorsieht, waren 2017 durchschnittlich 23.000 Stellen unbesetzt gemeldet, von denen 15.000 auf Altenpflegefachkräfte entfielen.28 Vor diesem Hintergrund sind jenseits des vorliegenden Gesetzentwurfs als Sofortprogramm vermutlich zusätzliche Anstrengungen, wie etwa die im Juli 2018 gestartete Konzertierte Aktion Pflege29, notwendig, um für eine ausreichende Anzahl an Ausbildungsplätzen sowie eine Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen zu sorgen.

  • Datenbasis

    Literaturrecherche, Sekundärdaten

  1. Folgende Ausführungen beziehen sich auf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)“, 25. Juni 2018, v.a. 1f, 32ff.
  2. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)“, 32ff.
  3. Folgende Ausführungen beziehen sich auf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)“, 25. Juni 2018, v.a. 1f, 32ff.
  4. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)“, 32ff.
  5. Vgl. Statistisches Bundesamt, „Gesundheit. Personal 2015“, Fachserie 12 Reihe 7.3.1 (Wiesbaden, 2017), 10,12,(Prozente eigene Berechnungen).
  6. Vgl. Statistisches Bundesamt, 15,17.
  7. Vgl. BT-Drucksache 19/1740, „Berufsbildungsbericht 2018“, 2018, 82.
  8. Vgl. Statistisches Bundesamt, „Gesundheit. Personal 2015“, Fachserie 12 Reihe 7.3.1 (Wiesbaden, 2017), 10,12,(Prozente eigene Berechnungen).
  9. Vgl. Statistisches Bundesamt, 15,17.
  10. Vgl. BT-Drucksache 19/1740, „Berufsbildungsbericht 2018“, 2018, 82.
  11. Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz; Ausbildungen an Schulen des Gesundheitswesens werden über Berufszulassungsgesetze des Bundes geregelt.
  12. Vgl. ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, „Ausbildungsreport Pflegeberufe 2015“ (Berlin, 2015), 10.
  13. Vgl. ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, 11.
  14. Vgl. ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, 11f.
  15. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)“, 34.
  16. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)“, 33f.
  17. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)“, 33f.
  18. Vgl. Erfolgsfaktor Familie, „Wie die Generation Y zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht.“, o. J., https://www.erfolgsfaktor-familie.de/fileadmin/ef/data/mediathek/Generation_Y_Check.pdf.
  19. Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz; Ausbildungen an Schulen des Gesundheitswesens werden über Berufszulassungsgesetze des Bundes geregelt.
  20. Vgl. ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, „Ausbildungsreport Pflegeberufe 2015“ (Berlin, 2015), 10.
  21. Vgl. ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, 11.
  22. Vgl. ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, 11f.
  23. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)“, 34.
  24. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)“, 33f.
  25. Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)“, 33f.
  26. Vgl. Erfolgsfaktor Familie, „Wie die Generation Y zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht.“, o. J., https://www.erfolgsfaktor-familie.de/fileadmin/ef/data/mediathek/Generation_Y_Check.pdf.
  27. Vgl. BT-Drucksache 19/1803, „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1550 – Unbesetzte Stellen in der Alten- und Krankenpflege“ (2018), 4.
  28. Vgl. BT-Drucksache 19/1803, 2.
  29. Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, „Konzertierte Aktion Pflege. Gemeinsame Initiative zur Stärkung der Pflege in Deutschland“, 3. Juli 2018, https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/gemeinsame-initiative-zur-staerkung-der-pflege-in-deutschland/127036. Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt des BMAS, BMG und BMFSFJ.
  30. Vgl. BT-Drucksache 19/1803, „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1550 – Unbesetzte Stellen in der Alten- und Krankenpflege“ (2018), 4.
  31. Vgl. BT-Drucksache 19/1803, 2.
  32. Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, „Konzertierte Aktion Pflege. Gemeinsame Initiative zur Stärkung der Pflege in Deutschland“, 3. Juli 2018, https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/gemeinsame-initiative-zur-staerkung-der-pflege-in-deutschland/127036. Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt des BMAS, BMG und BMFSFJ.

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